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Baden-Württemberg schafft Corona-Maskenpflicht in Zahnarztpraxen für Beschäftigte ab

Ab 1. Februar entfällt die Maskenpflicht für Beschäftigte in Zahn-/Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen in Baden-Württemberg. Für Patienten gilt sie aber bis April 2023 weiter. Ebenfalls aufgehoben wird die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Damit sind von Februar an alle Corona-Regelungen, die das Land erlassen kann, aufgehoben. Weitere Auflagen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen oder für Patientinnen und Patienten sowie Besuchende von Arztpraxen werden vom Bund entschieden. Auch die Testpflichten in Kliniken und Pflege- sowie Altenheimen fallen unter die Regeln des Bundes.

Diese gelten nach aktuellem Stand noch bis zum 7. April 2023.

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