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Coronavirus: wichtige Informationen

Stand Mai 2020:

Zum Schutz unserer Patienten und unseres Teams hatten wir vom 19. März bis 30. April 2020 unser zahnärztliches Behandlungsangebot zum Teil stark eingeschränkt.

Medizinische Forschungsergebnisse haben nun bewiesen, dass die Übertragungsrate des SARS-CoV2 Virus bei über 120 000 zahnärztlichen Patienten und 1008 zahnärztlichen Mitarbeitern bei lediglich 0,005 Promille lag - bei allen anderen ärztlichen Behandlungsgebieten lagen die Infektionsraten um ein Vielfaches höher!


​Diese Ergebnisse zeigen: In einer Zahnarztpraxis war und ist man vor Übertragung von Infektionen sehr gut geschützt und das Mundschutztragen hilft!

Diese Studie ermutigt uns, unserer guten Schutzmaßnahmen und der schlüssigen Hygieneketten zu vertrauen und dem Gesetzgeber zu folgen, der die starken Behandlungseinschränkungen seit 10. April nun mit Wirkung zum 4. Mai 2020 aufgehoben hat.

Wir führen ab sofort wieder alle geplanten und notwendigen Behandlungen, Untersuchungen und Beratungen selbstverständlich auch Schmerz- und Notfallbehandlungen unter Wahrung aller Hygiene und Abstandsregeln durch. Zusätzlich prüfen wir in jedem Fall ein besonderes individuelles Risiko und nehmen ggf. Kontakt mit Ihnen auf.

Coronavirus SARS-CoV2 zahnärztliche Behandlung Dr. Goldammer Praxis Zahngesundheit Böblingen und Umgebung

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